Berichte

Elterninformation

Liebe Eltern,

nach dem derzeitigen Stand der Pandemie-Entwicklung mĂŒssen wir davon ausgehen, dass es bis zu den Sommerferien in der Sek. I (und teilweise auch in der Q2) keinen regulĂ€ren Schulbetrieb mehr geben wird. Deshalb sind einige Regelungen vorzunehmen. Grundlage fĂŒr die vorliegende Information ist das am 30.04.2020 veröffentlichte Schreiben von Herrn Ministerialdirigent Meyer-Scholten, das als Vorgriffserlass zu betrachten ist. Den Originaltext finden Sie auf der Seite des Hessischen Kultusministeriums:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/schulrechtliches-informationsschreiben-im-zusammenhang-mit-der-aussetzung-und-wiederaufnahme-des

Dort wird u. a. auf das Nachfolgende hingewiesen:

1. Die Anzahl der Leistungsnachweise wird in den meisten FĂ€llen reduziert werden mĂŒssen. Entsprechende AntrĂ€ge der Fachschaften oder FĂ€cher sind beim Schulleiter zu stellen. Es kann sogar sein, dass in den NebenfĂ€chern die schriftlichen Leistungsnachweise ganz entfallen mĂŒssen. Die Notengebung erfolgt dann als Jahresnote auf der Grundlage der bis zum 16.03.20 erbrachten Leistungen sowie der Leistungen, die noch in diesem Schuljahr erbracht werden können. Der im Homeschooling unter Anleitung oft selbst erarbeitete Stoff kann dabei nach einer Phase der unterrichtlichen Sicherung und Festigung als Gegenstand von mĂŒndlichen oder schriftlichen Bewertungen (Arbeiten) genutzt werden.

2. Die geplanten Elternabende entfallen, es empfiehlt sich aber, den Kontakt zur Schule, vor allem aber zu den Klassenleitungen, zu halten und zu pflegen.

3. Eine Nichtversetzung wird es in diesem Schuljahr nicht geben. Es besteht aber die Möglichkeit einer freiwilligen Wiederholung auf Antrag bei der Schulleitung bis drei Wochen vor Zeugnisausgabe.

4. FĂŒr Risikopatienten stellen Eltern ggf. einen Befreiungsantrag bei der Schulleitung und fĂŒgen bitte das Attest des behandelnden Arztes bei.

5. Die Zeit des unterrichtsersetzenden Homeschoolings werden nicht im Zeugnis vermerkt. Bei SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern, die trotz nicht mehr bestehenden Betretungsverbots und ohne Vorliegen einer Befreiung die Schule versĂ€umen, weil Eltern sie Gesundheitsgefahren ausgesetzt sehen, obwohl sie keiner Risikogruppe angehören, sind die Fehltage grundsĂ€tzlich als „unentschuldigt” im Zeugnis anzugeben.

Weitere Informationen vor allem zur Notbetreuung finden Sie ebenfalls auf der Seite des HKM:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-eltern/haeufig-gestellte-fragen

Seit 01.04.2020 arbeitet Frau Frischmuth als Fachkraft fĂŒr soziale Arbeit am Friedrichsgymnasium. Falls Sie den Eindruck haben, dass es Ihrem Kind in dieser kritischen Situation nicht gut geht oder auch an einem fachlichen Rat bzw. GesprĂ€chsangebot interessiert sind, lassen Sie es uns wissen. Eine einfache Kurzinformation an das Sekretariat reicht aus. Wir kĂŒmmern uns dann darum.

Freundliche GrĂŒĂŸe
Die Schulleitung

 

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Do, 02.05.

GanztÀgig
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