vorbeugenden Maßnahmen durch das Beratungs- und Förderzentrum als präventive Angebote, um drohendem Leistungsversagen z. B. auf Grund einer emotional-sozialen Belastung / Besonderheit entgegenzuwirken.
inklusiver Beschulung, so dass Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung mit allen anderen Kindern und Jugendlichen an allgemeinbildenden Schulen ihrem Leistungsniveau entsprechend gemeinsam unterrichtet werden können.
Nehmen Sie Kontakt mit der Klassenleitung Ihres Kindes auf, wenn Sie sich Beratung und oder Förderung durch das BFZ wünschen.