Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wir hoffen, Sie konnten die Osterfeiertage im Kreise Ihrer Familien genießen und Sie und Ihre Kinder haben in den Osterferien ein wenig Abstand vom Alltag nehmen können.
Sie haben der Medienberichterstattung sicher entnommen, dass der Unterrichtsbetrieb nach den Osterferien zunächst einmal so weiterläuft wie bisher, also Wechselunterricht für die Jahrgangsstufen 5 und 6 sowie Distanzunterricht für alle anderen Jahrgangsstufen mit Ausnahme der Q4, die ab dem 21.04.21 mit den schriftlichen Abiturprüfungen startet. Auch die Notbetreuung wird weiter nach dem gewohnten Verfahren angeboten werden.
Im Elternbrief des Kultusministers (Homepage des HKM), den Sie über die Klassenleitungen zugeschickt bekommen haben, finden Sie weitere Informationen zum Unterrichtsbetreib für die nächsten drei Wochen und insbesondere zu der nun angekündigten Testpflicht für die Schülerinnen und Schüler. Für die Durchführung dieser Tests in den Jahrgängen 5 und 6 möchten wir Ihnen vorab einige Hinweise geben, wie diese am Friedrichsgymnasium organisiert werden sollen:
- Die Schülerinnen und Schüler führen jeweils montags und donnerstags zu Unterrichtsbeginn den Selbsttest durch. Bitte beachten Sie, dass die Klassen 6a und 6d regulär am Montag erst zur zweiten Stunde mit dem Unterricht starten, für die Klasse 6b ist dies am Donnerstag der Fall.
- Die in der betreffenden Stunde eingesetzte Lehrkraft bespricht vorab ausführlich das Verfahren und begleitet die Durchführung der Selbsttests. Wie es in den bereits am 1. April versandten Schreiben heißt, führt die Lehrkraft selbst den Test bei den Schülerinnen und Schülern nicht durch und ist auch nicht für das Testergebnis verantwortlich. Alle hierzu relevanten Informationen und nützlichen Hinweise finden Sie zum Nachlesen auch auf der Seite des HKM: Aktuelle Informationen zu Corona | Hessisches Kultusministerium (hessen.de).
- Zur ersten Testung sammelt die Lehrkraft die Einwilligungserklärung ein. Diese finden Sie auf der HKM-Seite unter folgendem Link:
https://kultusministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hkm/einwilligungserklaerung.pdf
Bitte beachten Sie: Ohne die Vorlage der Einwilligung kann die Testung nicht durchgeführt werden und die Schülerinnen und Schüler können somit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Wir bitten Sie daher sehr sorgfältig darauf zu achten, dass Ihr Kind die von Ihnen unterschriebene Einwilligungserklärung zum Unterrichtsbeginn vorlegen kann.
- Die eingesetzte Lehrkraft hält die Ergebnisse der Testung in der dafür vorgesehenen Dokumentation fest. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden Sie durch die Schulleitung informiert. Sie sollten dann bitte Ihr Kind umgehend abholen. Nur in Ausnahmefällen kann die Schule zulassen, dass Ihr Kind alleine nach Hause geht.
- Für die einzelnen Klassen werden Boxen mit allen für die Testung notwendigen Materialien bereitstehen (Testkit mit 25 Tests, Müllbeutel, Handschuhe, Dokumentationspapier, Klammern zum Halten der Röhrchen mit der Testflüssigkeit, Desinfektionsmittel). Es soll insgesamt darauf geachtet werden, dass die Tests sicher und ohne Gefahr einer Ansteckung durch zum Beispiel das Virus tragende Testmaterialien durchgeführt werden.
- Informative Handhabungsvideos zu den in den Schulen eingesetzten Tests finden Sie unter: SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test zur Selbstanwendung (roche.de).
Wir hoffen, dass wir insgesamt einen Weg gefunden haben, wie wir sinnvoll mit den neuen Herausforderungen umgehen können.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern ein schönes Wochenende und verbleiben mit herzlichen Grüßen
Dr. Lothar Schöppner und Bernd Stute
Schulleitung Friedrichsgymnasium