Einbringverpflichtung

Einbringverpflichtung

Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Punkten zusammen, die im Leistungskurs-, Grundkurs- und Abiturprüfungsbereich erreicht werden.

Einzubringen sind die Leistungen …

  • alle acht Leistungskurse (jeweils 4 Kurse Q1-Q4 pro LK) in zweifacher Wertung,
  • 24 Grundkurse in einfacher Wertung, davon
    • alle Kurse Q1-Q4 der Abiturprüfungsfächer 3-5,
    • jeweils vier Kurse in Deutsch, in einer fortgeführten Fremdsprache, in Mathematik und in einer Naturwissenschaft,
    • jeweils mindestens zwei Kurse in Kunst/Musik/DS, Politik und Wirtschaft, Geschichte (hier in jedem Fall Q3 und Q4),
    • mindestens zwei Kurse in einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik.
    • Aus Sport können bis zu drei Kurse eingebracht werden. Die Kurse müssen sich in den Lerninhalten und in den Anforderungen der Leistungsüberprüfung unterscheiden. Auch im Falle von langfristigen verletzungsbedingten Ausfällen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen müssen die Schülerinnen und Schüler am Sportunterricht teilnehmen, um die Belegpflicht zu erfüllen. In diesen Fällen resultiert die Kursnote aus den Leistungen in den sporttheoretischen Unterrichtsanteilen; sie kann jedoch nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht werden!
    • Eine in der E-Phase neu begonnene Fremdsprache (die bei uns dreistündig unterrichtet wird) kann eingebracht werden, sofern mindestens ein Kurs aus den Halbjahren Q3-4 eingebracht wird.

Falls Kurse wiederholt werden, kann nur das Ergebnis des wiederholten Kurses eingebracht werden.

Im Leistungskursbereich können maximal 240 Punkte (= 4 x 15 P. x 2 pro LK), im Grundkursbereich maximal 360 Punkte (= 24 x 15 P.) erreicht werden, somit 600 Punkte im sog. BLOCK I.

Anmerkung
Die in Rot angezeigten Informationen „< 05 P.“ werden auf der Seite Abiturprüfungsfächer und Abiturprüfung unter „Zulassungsbedingungen“ erläutert.