Belegverpflichtung

Belegverpflichtung

In den Kurshalbjahren Q1 und Q2 müssen die folgenden Fächer belegt werden:

  • Deutsch, Geschichte, Politik und Wirtschaft, Mathematik und Sport,
  • zudem ein Fach Kunst/Musik/Darstellendes Spiel,
  • ein Fach Religion/Ethik
  • sowie eine fortgeführte Fremdsprache
  • und eine Naturwissenschaft.
  • Zusätzlich muss eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik belegt werden.

Die folgenden Fächer müssen in der gesamten Qualifikationsphase durchgehend belegt werden:

  • Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache, Geschichte, Religion oder Ethik, Mathematik, eine Naturwissenschaft und Sport.
    • Im Fach Sport müssen die Schülerinnen und Schüler im Falle von langfristigen verletzungsbedingten Ausfällen oder dauerhaften körperlichen Einschränkungen am Sportunterricht teilnehmen, um die Belegpflicht zu erfüllen. In diesen Fällen resultiert die Kursnote aus den Leistungen in den sporttheoretischen Unterrichtsanteilen.

Diese Fächer müssen nur in den Kurshalbjahren Q1 und Q2 belegt werden und können anschließend abgewählt werden:

  • Politik und Wirtschaft**, Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel, eine weitere Fremdsprache oder eine weitere Naturwissenschaft oder Informatik

Die Wahrnehmung der Programmbestandteile der Studien- und Berufsorientierung inklusive der aktiven Durchführung* des Berufspraktikums ist ebenfalls ein verpflichtender Bestandteil der notwendigen Belegung.

*) Dies bezieht die Nachbereitung und die Erstellung eines Praktikumsberichts mit ein.
**) Die Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2023/24 die Einführungsphase besuchen, müssen das Fach Politik und Wirtschaft bis zur Q4 belegen.