Leistungsbewertung und -nachweise
In der E-Phase werden in jedem Kurshalbjahr in den Fächern Deutsch, den Fremdsprachen und Mathematik zwei Klausuren geschrieben, in den übrigen Fächern inkl. der übrigen Zusatzangebote jeweils eine Klausur. In Sport wird eine besondere Fachprüfung mit theoretischem und praktischem Anteil im Verhältnis 1:3 durchgeführt. In der E-Phase darf keine Klausur durch Leistungsnachweise anderer Art (s. u.) ersetzt werden.
Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem. Die erreichten Bewertungseinheiten werden in Prozent umgerechnet und dürfen nicht aufgerundet werden. Die Umrechnung der prozentual erreichten Leistung in Notenpunkte gilt für alle Fächer gleichermaßen:
Punkte | 15 | 14 | 13 | 12 | 11 | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | 0 |
Min. Prozent | 95 % | 90 % | 85 % | 80 % | 75 % | 70 % | 65 % | 60 % | 55 % | 50 % | 45 % | 40 % | 33 % | 27 % | 20 % | < 20 % |
Schulnote | 1+ | 1 | 1- | 2+ | 2 | 2- | 3+ | 3 | 3- | 4+ | 4 | 4- | 5+ | 5 | 5- | 0 |
Unter 40 % gilt eine Note als negativ, welche dann bei der Zulassung zur Qualifikationsphase gemäß bestimmter Kriterien ausgeglichen werden muss. Ein Kurs, der mit 0 Punkten abgeschlossen wird, gilt als nicht belegt. Ein Ausgleich durch bessere Leistungen in anderen Fächern ist in einem solchen Fall nicht möglich.
Achtung: Die Note „4-“ aus der Mittelstufe, die dort noch als positive Note gilt, zählt als 04 Punkte in der Oberstufe zu den negativen Noten, die folglich auszugleichen ist!
Für die Bewertung der Leistungen am Ende eines Schulhalbjahres sind die im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen mindestens so bedeutsam wie die Ergebnisse der Leistungsnachweise.
Zu den im Unterricht kontinuierlich erbrachten Leistungen gehören vor allem die Mitarbeit im Unterricht, Versuchsbeschreibungen und -auswertungen, Protokolle, schriftliche Ausarbeitungen, Präsentationen, Hausaufgaben, Referate und solche schriftlichen Leistungen, welche die Schülerin oder der Schüler in Absprache mit der Lehrkraft des jeweiligen Kurses im Zusammenhang mit Unterrichtsinhalten auf eigenen Wunsch erbringt.
Zu den Leistungsnachweisen zählen Klausuren, Referate und Präsentationen (z. B. Praktikumsberichte), umfassende schriftliche Ausarbeitungen, mündliche Kommunikationsprüfungen in den modernen Fremdsprachen, fachpraktische Prüfungen in den Fächern Kunst, Musik und Darstellendes Spiel und besondere Fachprüfungen im Fach Sport mit sportpraktischen und -theoretischen Anteilen. Leistungsnachweise gelten für alle am jeweiligen Kurs teilnehmenden Schülerinnen und Schülern.
Besondere Regelungen hinsichtlich der Klausuren
Im Vergleich zur Sekundarstufe I unterscheiden sich vier spezielle Regelungen zur Zahl der Klausuren pro Woche, ihrer Rückgabe, der Kenntnisnahme durch die Eltern und der Aufbewahrung (vgl. § 9 Abs. 12 OAVO).
- An einem Tag können mehr als eine, in einer Unterrichtswoche mehr als drei Klausuren geschrieben werden. [vgl. Sek. I: „… an einem Tag nur eine, in einer U.-Woche nicht mehr als drei …“]
- Für die Rückgabe einer Klausur gibt es keine Zeitvorgabe. [vgl. Sek. I: „… spätestens nach drei Unterrichtswochen …“]
- Eltern oder andere zur Einsichtnahme Berechtigte müssen korrigierte und bewertete Klausuren nicht zur Kenntnisnahme unterschreiben.
- Die schriftliche Arbeit verbleibt nach erfolgter Rückgabe bei der Schülern / beim Schüler. [vgl. Sek. I: „… bis zum Schuljahresende durch die Schule aufzubewahren.“]