Bildungswege

Bildungswege

Für die Erreichung der Zugangsberechtigung zu einer Hochschule gibt es eine Vielzahl an Wegen und Möglichkeiten. Ausführliche Informationen bietet das Kultusministerium Hessen: Zugangsvoraussetzungen.

Im Laufe der gymnasialen Oberstufe sind auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife die folgenden Gelenkstellen von Bedeutung:

  • die Zulassung der Qualifikationsphase über das Zeugnis der E2,
  • die vorläufige Zulassung zu den Abiturprüfungen auf der Grundlage der Leistungen der Q1-Q3,
  • die endgültige Zulassung zu den Abiturprüfungen zusätzlich auf der Grundlage der Leistungen aus der Q4,
  • die Leistungen im Abitur in fünf Prüfungsfächern.

Alternativ zur allgemeinen Hochschulreife kann die Fachhochschulreife erworben werden, die zu einem Studium an einer Fachhochschule oder in einem gestuften Studiengang an einer Universität in Hessen berechtigt. Über die Leistungen in Pflicht- und Auswahlkursen wird eine Gesamtleistung errechnet, über die zunächst der schulische Teil der Fachhochschulreife festgestellt wird. Für jedes Fach werden jeweils zwei aufeinanderfolgende Kurshalbjahre mit den in Summe besten Leistungen angerechnet; die maximal mögliche Anzahl an Leistungen unter 05 Punkte in den Grund- und Leistungskursen darf nicht überschritten werden.

Die Fachhochschulreife wird nach Abschluss einer mindestens einjährigen ausreichenden beruflichen Tätigkeit bescheinigt. Es ist wichtig, dass im Vorfeld geklärt wird, ob das konkrete Vorhaben eines Praktikums oder einer Ausbildung die Regularien für die ausreichende berufliche Tätigkeit erfüllt. Die Studienleitung bietet hierzu eine individuelle Beratung an.