Liebe Eltern,
gemäß einer Aufforderung des Staatlichen Schulamts möchten wir Sie noch einmal daran erinnern, dass Schülerinnen und Schüler, die aus Risikogebieten zurückkehren, einer Quarantänepflicht unterliegen und die Schule nicht betreten dürfen, sofern sie kein negatives Testergebnis vorlegen. Informationen zur Quarantänepflicht finden Sie auf der Seite des hessischen Sozialministeriums:
Ferner bitten wir Sie, Ihr Kind bei auffälligen Erkältungs- und Krankheitssymptomen zuhause zu behalten, damit in der Schule keine Unsicherheiten entstehen. Dies ist beim Auftreten von mindestens einem der folgenden drei Symptome der Fall: Fieber ab 38,0 °C, trockener Husten, Störung des Geschmacks- oder Geruchssinns. Ein Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist demnach noch kein Ausschlussgrund. Eine hilfreiche Handreichung („Schnupfenflyer“) sowie weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf der Seite des Sozialministeriums:
Sollten im Laufe des Unterrichtsvormittags entsprechende Symptome auftreten, die im Zusammenhang mit einer Erkrankung durch das Coronavirus stehen, werden wir Sie umgehend informieren. Es müsste dann sichergestellt werden, dass Ihr Kind von der Schule abgeholt wird.
Freundliche Grüße
Die Schulleitung
Kassel, 14.08.2020