Berichte

Einwilligung und Schulvereinbarung zum digitalen Lernen

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens sind wir gehalten, die notwendigen Vorkehrungen für die möglichen Szenarien zu treffen, von denen Schule und Unterricht betroffen sein können, im Bemühen, die Auswirkungen der Pandemie einzudämmen. Diese Szenarien reichen von der Quarantäne einzelner Schülerinnen und Schüler über die Aussetzung des Präsenzunterrichts für einzelne Klassen oder Jahrgänge bis hin zur zeitweiligen Schließung des ganzen Schulbetriebs. Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Hinweis auf eine Schließung oder Teilschließung des Unterrichts haben, bitten aber um Verständnis dafür, dass wir auf diesen grundsätzlich denkbaren Fall bestmöglich vorbereitet sein wollen.

In allen Szenarien spielen die digitalen Medien und das Distanzlernen eine zentrale Rolle, um unseren Schülerinnen und Schülern das Lernen in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Das Kollegium des Friedrichsgymnasiums hat in den letzten Monaten im direkten Austausch mit Schülerinnen und Schülern sowie mit der Elternschaft wiederholt und intensiv über Gelingensbedingungen des digitalen Lernens nachgedacht. Diese Überlegungen sind eingeflossen in eine entsprechende Schulvereinbarung, die einen Orientierungsrahmen für Grundregeln und Zuständigkeiten für alle Beteiligten bieten will (Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Schulleitung). Sie wird nur dann sinnvoll wirksam werden, wenn sich alle Akteure angesichts der momentanen Herausforderungen bemühen, eher die Chancen und Möglichkeiten digitalen Lernens wahrzunehmen als die Defizite. Wir bitten Sie daher ausdrücklich um Unterstützung der Schule bei ihren Bemühungen, die mögliche Aussetzung des Präsenzunterrichts bestmöglich aufzufangen. Den Text der Schulvereinbarung finden Sie hier zum Download:

[dl url=“/downloads/Schulvereinbarung-Distanzunterricht.pdf“ title=“Schulvereinbarung“ desc=“zum Distanzunterricht“ align=“center“]

Die Datenschutzbestimmungen sehen Einwilligungserklärungen zur Nutzung digitaler Medien im Unterricht sowie insbesondere zum Einsatz von Videokonferenzsystemen vor. Per Ranzenpost gehen Ihnen dazu in Kürze eine „Nutzungsordnung für die digitalen Dienste am Friedrichsgymnasium“ sowie eine „Einwilligungserklärung für den Einsatz von Videokonferenzsystemen“ zu, mit der Bitte, diese Dokumente bis zum 7.12.2020 unterschrieben an die Klassenleitung zurückzugeben. Alle am FG vorgesehenen Plattformen und Apps (Schulportal Hessen inkl. Moodle, Microsoft 365 Education, BigBlueButton) sind in Abstimmung mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie der Bildungsverwaltung für den Unterrichtseinsatz zugelassen und gehören für die meisten Schulen zum Standard, um lernwirksame Formen des digitalen Lernens und des Distanzunterrichts zu ermöglichen. In der Praxis wird dies eine Kombination aus der digitalen Bereitstellung von Aufgaben mit entsprechendem Rücklauf, digitaler Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden sowie Videokonferenzen sein. Bitte vertrauen Sie darauf, dass die Lehrkräfte bemüht sind, die einzelnen Instrumente mit Augenmaß und je nach Erfordernis im Sinne ihrer Schülerinnen und Schüler einzusetzen. Nähere Informationen zum Einsatz digitaler Werkzeuge finden Sie vor allem auf den Seiten des Hessischen Kultusministeriums.

Wir bedanken uns sehr für Ihre Mithilfe und stehen für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lothar Schöppner
Schulleiter

Bernd Stute
Stellv. Schulleiter

Suche
Kategorien
Archiv
Termine

Keine Termine gefunden.