Liebe Familien des Friedrichsgymnasiums,
im Schreiben vom 30.10.2020 weist das Hessische Kultusministerium auf folgende Regelungen hin, die ab dem 02.11.2020 gelten:
Als Schutzmaßnahme vor einer Infektion mit COVID-19 besteht ab der Jahrgangsstufe 5 die Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung (MNB) auch im Unterricht zu tragen.
Auch wenn immer wieder Bedenken von Eltern vorgetragen werden, die sich gegen das Tragen von MNB wenden, sind diese sind nach Auffassung zahlreicher Fachgesellschaften aber wirkungsvoll, um die Ausbreitung des Coronavirus zu reduzieren. Beim Tragen einer Alltagsmaske kommt es nach den derzeit vorliegenden Erkenntnissen zu keinem relevanten Rückatmungseffekt. Die verwendeten Stoffe sind luftdurchlässig, sodass genügend Sauerstoff durchdringen kann. Das ausgeatmete Kohlendioxid (CO2) ist ein Gas, dessen Austritt durch Stoff nicht verhindert werden kann. Weder die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin noch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung weisen auf eine mögliche CO2-Gefährdung durch das Tragen einer Alltagsmaske hin. (HKM, 30.10.2020)
Um „Atempausen“ einzulegen wird empfohlen, die Masken für kurze Zeit abzusetzen, z. B. während der Pausen an einer wenig frequentierten Stelle, am geöffneten Fenster oder auch auf dem Schulhof.
Die nun folgenden Regelungen des HKM sind so schnell wie möglich, spätestens zum 9. November 2020, umzusetzen:
- Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 ist der Unterricht im „Eingeschränkten Regelbetrieb” (Stufe 2 des Leitfadens („die Kontakte außerhalb der konstanten Lerngruppe sind zu minimieren.“)) bis zum Ende des ersten Halbjahres zu organisieren. Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 soll die Einrichtung konstanter Lerngruppen erfolgen. Der Wechsel der Lehrkräfte zwischen den Lerngruppen ist unter Einhaltung der Hygienevorgaben möglich.
- Für die Fächer Religion, Ethik ergeben sich insoweit besondere Herausforderungen, als die Bildung klassenübergreifender Lerngruppen nicht ohne Weiteres möglich ist. Der Unterricht in den vorgenannten Fächern kann aber prinzipiell stattfinden. Am FG werden demzufolge in klassenübergreifend organisierten Unterrichten (Religion, Ethik, Unterricht in der 3. Fremdsprache, Wahlunterricht) den Schülerinnen und Schülern aus unterschiedlichen Klassen feste Sitzbereiche in den Unterrichtsräumen zugewiesen (vgl. Erlass vom 4. September 2020 Nr. 5 (Az. 351.300.013–126)).
- Um eine weitergehende Durchmischung von Gruppen zu vermeiden, wird in allen Jahrgangsstufen das schulische Angebot angepasst. Das bedeutet, dass alle Arbeitsgemeinschaften bis auf Weiteres ausgesetzt werden müssen. Um die in Vorbereitung befindlichen „digitalen Konzerte“ aber noch zum Abschluss zu bringen, bilden die Musik-AGs hier eine Ausnahme. Diese Arbeitsgemeinschaften finden in der kommenden Woche (bis 6.11.20) noch statt.
- Die Neuregelung vom 30.10.20 sieht außerdem vor, die Ganztagsangebote der veränderten Situation mit dem Ziel feststehender Gruppen anzupassen. Deshalb fallen ab Montag (02.11.2020) alle Kurse des LernZeit-forms mit Ausnahme der Förder- und Intensivierungskurse sowie der Hausaufgabenbetreuung aus. Gerade in der derzeitigen Krisensituation ist darauf zu achten, dass Schülerinnen und Schüler, denen das Lernen schwerer fällt, die notwendige zusätzliche Unterstützung erfahren. Da es sich i.d.R. um eher kleine Kurse handelt, finden also die Rechtschreibkurse (bei Frau Zimmermann, Frau Dr. Friedrichs und Herrn Kratzenberg), die Intensivierungskurse in Latein und Mathematik (z. T. im Klassenverbund), das LRS-Training (Herr Steinfadt) und die DaZ-Kurse (Frau Egelkamp) unter Einhaltung strikter Hygiene-Bestimmungen (eigene Sitzbereiche für Klassen) statt. Auch die Hausaufgabenbetreuung wird zunächst weiter angeboten. Zusätzliche Gruppenbildungen (Teilung der Lerngruppe) sind grundsätzlich zu überlegen.
- Beim Sportunterricht bleibt es bis auf Weiteres bei der von der Stadt Kassel in der vergangenen Woche verfügten Regelung, nach der der Unterricht nicht im Gebäude stattfinden darf.
- Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des HKM: https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/umgang-mit-corona-schulen/fuer-schulleitungen/schreiben-schulleitungen/neue-corona-massnahmen
- Noch als Nachtrag ist zu ergänzen, dass die Herstellung von CO2-Ampeln im naturwissenschaftlichen Unterricht sich nicht als zielführend erwiesen hat, da deren Bau kaum mit dem jeweiligen Unterricht verknüpft werden kann. Lüften nach Tonsignal eines Weckers ist vollkommen ausreichend und einfacher.
Gerade wegen der derzeit angespannten Situation, die uns in den nächsten Tagen, Wochen und Monaten noch beschäftigen wird, wünschen wir Ihnen Zuversicht und Ausdauer.
Freundliche Grüße
Lothar Schöppner Bernd Stute
Schulleiter Stellv. Schulleiter